Vorteile nutzen und Vorgaben erfüllen

Dienstleistungsunternehmen sind aus der heutigen Wirtschaft nicht wegzudenken: Auf der einen Seite sind das die Unternehmensberatungen, Marketingagenturen, Personaldienstleister, IT-, Versicherungs- oder Internetdienstleister – auf der anderen Seite sind es Künstler, Journalisten oder Selbstständige in Heilberufen: Ihre besondere Expertise und ihr Marktwissen machen Dienstleister unersetzlich für ihre Kunden.

Dieses besondere Fachwissen ist auch dann gefordert, wenn es um Steuer- und Buchhaltungsfragen für die oft personalintensiven Dienstleistungsunternehmen geht. Häufig sind hier berufsgruppenspezifische Regeln sowie die Gesetze zu erfüllen. Beispielhaft seien nur (steuerfreie) Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Rentenversicherungspflicht oder Abgaben an die Künstlersozialkasse genannt.

Mit einer hierauf abgestimmten Buchhaltung und steuerlichen Abrechnung gelingt in der Zusammenarbeit mit uns eine Steuerstrategie, mit der die branchenspezifischen Vorteile bestmöglich genutzt und gleichzeitig juristische Klippen umschifft werden können. Mit uns nutzen Sie diese Möglichkeiten.

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